Bürgergeld-Umzug ohne Genehmigung: Was droht Ihnen?
Bürgergeld-Umzüge ohne Genehmigung des Jobcenters kann unangenehme Konsequenzen haben. Auch wenn Sie als Bürgergeld-Empfänger grundsätzlich die Freiheit haben, selbst zu entscheiden, wo Sie wohnen möchten, können Ihnen bei einem ungenehmigten Umzug finanzielle Nachteile drohen.
Keine Übernahme der Umzugskosten:
Ohne vorherige Genehmigung durch das Jobcenter müssen Sie sämtliche Umzugskosten selbst tragen. Das umfasst Transportkosten, Renovierungskosten und eventuell auch die Mietkaution.
Keine Anpassung der Mietkosten:
Das Jobcenter könnte die neuen Mietkosten nicht vollständig übernehmen, wenn die neue Miete die Angemessenheitsgrenze überschreitet. Sie müssen dann die Differenz aus eigener Tasche zahlen.
Kürzung oder Wegfall von Leistungen:
Es besteht das Risiko, dass bestimmte Sozialleistungen, wie die Übernahme der Mietkosten, ganz oder teilweise gestrichen werden, wenn der Umzug nicht als notwendig anerkannt wird.
Rückforderungen bereits gezahlter Leistungen:
Falls das Jobcenter feststellt, dass der Umzug ohne Genehmigung erfolgte und dadurch unrechtmäßige Zahlungen geleistet wurden, können diese zurückgefordert werden.